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AGBs>
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
für die Vermarktung von gebrauchter
Medizintechnik
durch Vermittlung von Firma Röntgen-Raith GmbH
- Generelles
Firma Röntgen-Raith
GmbH ist für die Vermarktung von gebrauchter Medizintechnik aller Art für
Ärzte und Kliniken tätig.
Zum einen wird die
Medizingerätebörse im Internet (www.medizingeraeteboerse.de)
als kostenlose Dienstleistung bereitgestellt. Hier kann jeder gewerblich
tätige Betreiber von Medizintechnik oder Fachhändler Geräte zum Verkauf
anbieten oder suchen (siehe
AGB der Medizingerätebörse). Der Inserent stellt den Beschreibungstext und
wahlweise ein Bild dazu selbst in die Börse und kann die Angebote ständig
nach Belieben verändern. Kontaktaufnahme und Verkäufe über diese Börse
werden direkt zwischen Anbieter und Interessent ohne Mitwirkung der Firma
Röntgen-Raith abgewickelt.
Zum anderen wird
eine aktive Vermittlung zur Vermarktung von Medizintechnik als
Dienstleistung für den Anbieter und Eigentümer der Geräte und Anlagen
angeboten. Hierfür wird im Erfolgsfall eine Provision erhoben, die sich bei
Verkäufen am erzielten Verkaufspreis und bei der Vermittlung von
Entsorgung am Neuwert der Medizinsysteme orientiert. In
jedem Einzelfall wird zwischen dem Eigentümer der Geräte und der Firma
Röntgen-Raith GmbH ein schriftlicher Vertrag über die Vermittlungstätigkeit
zur Vermarktung unter Auflistung der abzugebenden Geräte abgeschlossen. Der
Vermittlungsauftrag ist nicht exklusiv, d.h. der Eigentümer kann sich auch
gleichzeitig selbst um einen Verkauf
bemühen. Eine Provision fällt nur an, wenn die Geräte (einzeln oder als
Gesamtheit) innerhalb Jahresfrist nach Vermittlung an einen von Firma
Röntgen-Raith GmbH mitgeteilten Interessenten gelangen.
Bei Abschluss des Vermittlungsvertrages
gibt der Eigentümer der Geräte an Firma Röntgen-Raith GmbH bekannt, von
welchen Firmen und zu welchen Preisen bereits Kaufangebote für die
angebotenen Dinge vorliegen. Das soll unnötige Vermittlungsarbeit für Firma
Röntgen-Raith GmbH vermeiden helfen. Auch danach
hat der Eigentümer die Firma
Röntgen-Raith GmbH laufend über selbst eingeholte Angebote von Interessenten
zu informieren. Dadurch kann der Eigentümer bei der Nennung eines neuen
Kaufinteressenten durch Firma Röntgen-Raith GmbH nicht die Einwendung
machen, dieser Interessent sei ihm schon vorher bekannt gewesen.
- Vermittlung von Verkäufen
Der Eigentümer und
Verkäufer teilt gegenüber Firma Röntgen-Raith GmbH den Verkaufswunsch
telefonisch oder schriftlich mit.
Firma Röntgen-Raith GmbH stellt hierfür auf der ihrer Homepage ein Formblatt
"Vermittlungsauftrag" zur Verfügung. Nach der Unterzeichnung dieses
Vermittlungsauftrages durch beide
Vertragspartner gilt diese Abmachung für genau ein Jahr nach Unterzeichnung.
Diese einjährige Laufzeit kann nicht vorzeitig beendet werden; sie kann aber
mit Zustimmung beider Parteien über das eine Jahr hinaus verlängert werden. Zwischen den Vertragspartnern wird ein angestrebter Verkaufspreis für die
Gesamtheit der Geräte und auch für jedes einzeln verkaufbare Gerät
festgelegt. Der Eigentümer teilt bei Vertragsabschluss mit, welche
potentiellen Käufer von ihm selbst schon kontaktiert wurden, damit von Firma
Röntgen-Raith GmbH nicht dieselben Firmen nochmals angesprochen werden.
Firma Röntgen-Raith GmbH wird sodann nach geeigneten
Kaufinteressenten suchen. Die Firma Röntgen-Raith GmbH ist berechtigt, nach
terminlicher Absprache mit dem Eigentümer die Geräte selbst sowie zusammen
mit Kaufinteressenten zu besichtigen. Jedes Kaufangebot wird dem Eigentümer
schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) unter Benennung des Kaufinteressenten
und der gebotenen Kaufsumme mitgeteilt. Der Eigentümer kann dieses
Kaufangebot entweder akzeptieren oder ablehnen oder auch selbst mit dem
Interessenten preislich weiter verhandeln.
Wird eine Einigung
erzielt, dann verkauft der Eigentümer seine Geräte selbst an den
Käufer. In Sonderfällen und auf Wunsch des
Eigentümers schließt Firma Röntgen-Raith GmbH mit dem Käufer einen
Kaufvertrag in Kommission für den Eigentümer ab. Im letzteren Fall ist Firma
Röntgen-Raith GmbH zum Inkasso der vereinbarten Kaufsumme berechtigt. Diese
wird nach Abholung der Geräte unverzüglich unter Abzug der fälligen
Provision an den Eigentümer ausgezahlt. Verkauft der Eigentümer seine Geräte
selbst an den von Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelten Kaufinteressenten,
so ist vom Verkäufer
unverzüglich nach Abgabe der Geräte die fällige Provision an Firma
Röntgen-Raith GmbH auszuzahlen. In jedem Fall ist der Verkauf oder die
sonstige Abgabe eines der im Vermittlungsvertrag aufgeführten Geräte
schriftlich zu dokumentieren und an Firma Röntgen-Raith GmbH mitzuteilen.
-
Höhe der Vermittlungsprovision bei Verkauf
Verkauft der
Eigentümer der Geräte innerhalb eines Jahres nach der Vermittlung durch
Firma Röntgen-Raith GmbH einzelne Geräte oder die Gesamtheit der Geräte an einen
von Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelten Interessenten, so ist vom
Verkäufer an Firma Röntgen-Raith GmbH unverzüglich eine
Vermittlungsprovision von 16 % des Nettoverkaufspreises plus 19 % MwSt.
zu bezahlen. Somit beträgt der Bruttobetrag der Provision 19,04 % des
Nettoverkaufspreises. Dabei ist es unerheblich, ob der Verkauf sofort nach
der Vermittlung zum dabei angebotenen Kaufpreis zustande kommt oder erst
später zu einem anderen Kaufpreis. Für die
Fälligkeit der Vermittlungsprovision ist es nur entscheidend, dass die verkauften
Geräte innerhalb eines Jahres nach der Vermittlung an einen von Firma
Röntgen-Raith GmbH mitgeteilten Interessenten gelangen. Auch eine Vergabe
über Dritte an diesen Interessenten befreit nicht von der Pflicht zur
Zahlung der Vermittlungsprovision.
Unterschreitet die
Höhe der Vermittlungsprovision aus dem Nettoverkaufspreis die Höhe der
Vermittlungsprovision für eine Entsorgung der Geräte, so ist die Provision für
Vermittlung von Entsorgung der Geräte an Firma Röntgen-Raith GmbH zu
bezahlen.
- Vermittlung von Entsorgung
Medizinische Geräte
müssen fachgerecht nach den geltenden Vorschriften entsorgt werden, wenn ein
regulärer Verkauf wegen des Alters der Geräte nicht mehr möglich ist. Für
Demontage, Abtransport und fachgerechte Verschrottung bzw. Entsorgung ist
oftmals je nach Größe der Anlage vom Eigentümer ein Preis von mehreren
Tausend Euro zu entrichten. Es gibt keine Regeln für die Höhe dieses
Preises. Daher ist es für den Betreiber oder Eigentümer der Geräte wichtig,
eine möglichst kostengünstige Entsorgung zu finden. Firma Röntgen-Raith GmbH
vermittelt auch Spezialfirmen für die fachgerechte Entsorgung
medizinischer Geräte.
Der unter "2.
Vermittlung von Verkäufen" stehende Text gilt sinngemäß in gleicher Weise
für die Vermittlung von Entsorgung. Nur die Vermittlungsprovision wird
anders berechnet. Sie orientiert sich in ihrer Höhe an dem Anschaffungspreis
bzw. dem Neuwert aller zu entsorgenden Geräte.
-
Höhe der Provision bei Vermittlung von Entsorgung
Gibt der Eigentümer der Geräte innerhalb
eines Jahres nach Vermittlung durch Firma Röntgen-Raith GmbH einzelne Geräte oder
die Gesamtheit der Geräte an einen von Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelten
Interessenten, so ist vom Eigentümer an Firma Röntgen-Raith GmbH
unverzüglich eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Dabei ist es unerheblich,
ob die Abgabe sofort nach der Vermittlung zum angebotenen Entsorgungspreis
zustande kommt oder erst später zu einem anderen Preis. Für die Fälligkeit
der Vermittlungsprovision ist es entscheidend, ob die zu entsorgenden Geräte
innerhalb eines Jahres nach der Vermittlung an einen von Firma Röntgen-Raith
GmbH mitgeteilten Interessenten gelangen. Auch eine Abgabe über Dritte an
diesen Interessenten befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung der
Vermittlungsprovision.
Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt
netto 1 % des Anschaffungspreises (bei Kauf neuer Geräte) bzw. des
Neuwertes der Geräte bis zu einer Höhe von 100.000,00 € Neuwert.
Übersteigt der Neuwert aller abgegebenen Geräte diese Schwelle, so ist
von dem übersteigenden Neuwert zusätzlich 1 Promille als Provision zu
zahlen. Auf diese Netto-Vermittlungsprovision ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer von 19 % aufzuschlagen. (Beispiel: Neuwert der Geräte
insgesamt 800.000,00 €, Provision 1 % von 100.000,00 € + 1 ‰ von 700.000,00
€ = 1.700,00 € + 19 % MwSt. = 2.023,00 €)
Werden die Geräte an verschiedene von
Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelte Interessenten abgegeben, so ist die
Provision für jedes Entsorgungsgeschäft einzeln nach dem oben angegebenen
Verfahren zu berechnen.
Unterschreitet die Höhe der
Vermittlungsprovision für die Entsorgung der Geräte die Höhe der
Vermittlungsprovision aus dem noch erzielten Verkaufspreis, so ist an Firma
Röntgen-Raith GmbH die Provision für Vermittlung von Verkauf der Geräte nach
Punkt 3 der AGB zu bezahlen.
-
Informationspflicht des Eigentümers der medizinischen
Geräte
Hat ein Eigentümer von medizinischen
Geräten mit Firma Röntgen-Raith GmbH einen Vertrag zur Vermittlung von
Verkauf oder Entsorgung von Geräten abgeschlossen, so ist er bis zwei
Jahre nach Vertragsabschluss gegenüber Firma Röntgen-Raith GmbH
auskunftspflichtig, an wen die in dem Vermittlungsvertrag aufgeführten
Geräte zu welchem Preis abgegeben worden sind. Die Verkaufsdokumente bzw.
die Abgabebestätigungen sind unaufgefordert in Kopie an Firma Röntgen-Raith
GmbH zu senden.
-
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten zwischen den Parteien aus
der Vermarktung von gebrauchter Medizintechnik
durch Vermittlung von Firma Röntgen-Raith GmbH gilt der Sitz der
Gesellschaft.
Erlangen,
18. 1. 2012
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