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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermarktung von gebrauchter Medizintechnik
durch Vermittlung von Firma Röntgen-Raith GmbH

  1. Generelles

Firma Röntgen-Raith GmbH ist für die Vermarktung von gebrauchter Medizintechnik aller Art für Ärzte und Kliniken tätig.

Zum einen wird die Medizingerätebörse im Internet (www.medizingeraeteboerse.de) als kostenlose Dienstleistung bereitgestellt. Hier kann jeder gewerblich tätige Betreiber von Medizintechnik oder Fachhändler Geräte zum Verkauf anbieten oder suchen (siehe AGB der Medizingerätebörse). Der Inserent stellt den Beschreibungstext und wahlweise ein Bild dazu selbst in die Börse und kann die Angebote ständig nach Belieben verändern. Kontaktaufnahme und Verkäufe über diese Börse werden direkt zwischen Anbieter und Interessent ohne Mitwirkung der Firma Röntgen-Raith abgewickelt.

Zum anderen wird eine aktive Vermittlung zur Vermarktung von Medizintechnik als Dienstleistung für den Anbieter und Eigentümer der Geräte und Anlagen angeboten. Hierfür wird im Erfolgsfall eine Provision erhoben, die sich bei Verkäufen am erzielten Verkaufspreis und bei der Vermittlung von Entsorgung am Neuwert der Medizinsysteme orientiert. In jedem Einzelfall wird zwischen dem Eigentümer der Geräte und der Firma Röntgen-Raith GmbH ein schriftlicher Vertrag über die Vermittlungstätigkeit zur Vermarktung unter Auflistung der abzugebenden Geräte abgeschlossen. Der Vermittlungsauftrag ist nicht exklusiv, d.h. der Eigentümer kann sich auch gleichzeitig selbst um einen Verkauf bemühen. Eine Provision fällt nur an, wenn die Geräte (einzeln oder als Gesamtheit) innerhalb Jahresfrist nach Vermittlung an einen von Firma Röntgen-Raith GmbH mitgeteilten Interessenten gelangen.

Bei Abschluss des Vermittlungsvertrages gibt der Eigentümer der Geräte an Firma Röntgen-Raith GmbH bekannt, von welchen Firmen und zu welchen Preisen bereits Kaufangebote für die angebotenen Dinge vorliegen. Das soll unnötige Vermittlungsarbeit für Firma Röntgen-Raith GmbH vermeiden helfen. Auch danach hat der Eigentümer die Firma Röntgen-Raith GmbH laufend über selbst eingeholte Angebote von Interessenten zu informieren. Dadurch kann der Eigentümer bei der Nennung eines neuen Kaufinteressenten durch Firma Röntgen-Raith GmbH nicht die Einwendung machen, dieser Interessent sei ihm schon vorher bekannt gewesen.

  1. Vermittlung von Verkäufen

Der Eigentümer und Verkäufer teilt gegenüber Firma Röntgen-Raith GmbH den Verkaufswunsch telefonisch oder schriftlich mit. Firma Röntgen-Raith GmbH stellt hierfür auf der ihrer Homepage ein Formblatt "Vermittlungsauftrag" zur Verfügung. Nach der Unterzeichnung dieses Vermittlungsauftrages durch beide Vertragspartner gilt diese Abmachung für genau ein Jahr nach Unterzeichnung. Diese einjährige Laufzeit kann nicht vorzeitig beendet werden; sie kann aber mit Zustimmung beider Parteien über das eine Jahr hinaus verlängert werden. Zwischen den Vertragspartnern wird ein angestrebter Verkaufspreis für die Gesamtheit der Geräte und auch für jedes einzeln verkaufbare Gerät festgelegt. Der Eigentümer teilt bei Vertragsabschluss mit, welche potentiellen Käufer von ihm selbst schon kontaktiert wurden, damit von Firma Röntgen-Raith GmbH nicht dieselben Firmen nochmals angesprochen werden.

Firma Röntgen-Raith GmbH wird sodann nach geeigneten Kaufinteressenten suchen. Die Firma Röntgen-Raith GmbH ist berechtigt, nach terminlicher Absprache mit dem Eigentümer die Geräte selbst sowie zusammen mit Kaufinteressenten zu besichtigen. Jedes Kaufangebot wird dem Eigentümer schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) unter Benennung des Kaufinteressenten und der gebotenen Kaufsumme mitgeteilt. Der Eigentümer kann dieses Kaufangebot entweder akzeptieren oder ablehnen oder auch selbst mit dem Interessenten preislich weiter verhandeln.

Wird eine Einigung erzielt, dann verkauft der Eigentümer seine Geräte selbst an den Käufer. In Sonderfällen und auf Wunsch des Eigentümers schließt Firma Röntgen-Raith GmbH mit dem Käufer einen Kaufvertrag in Kommission für den Eigentümer ab. Im letzteren Fall ist Firma Röntgen-Raith GmbH zum Inkasso der vereinbarten Kaufsumme berechtigt. Diese wird nach Abholung der Geräte unverzüglich unter Abzug der fälligen Provision an den Eigentümer ausgezahlt. Verkauft der Eigentümer seine Geräte selbst an den von Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelten Kaufinteressenten, so ist vom Verkäufer unverzüglich nach Abgabe der Geräte die fällige Provision an Firma Röntgen-Raith GmbH auszuzahlen. In jedem Fall ist der Verkauf oder die sonstige Abgabe eines der im Vermittlungsvertrag aufgeführten Geräte schriftlich zu dokumentieren und an Firma Röntgen-Raith GmbH mitzuteilen.

  1. Höhe der Vermittlungsprovision bei Verkauf

Verkauft der Eigentümer der Geräte innerhalb eines Jahres nach der Vermittlung durch Firma Röntgen-Raith GmbH einzelne Geräte oder die Gesamtheit der Geräte an einen von Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelten Interessenten, so ist vom Verkäufer an Firma Röntgen-Raith GmbH unverzüglich eine Vermittlungsprovision von 16 % des Nettoverkaufspreises plus 19 % MwSt. zu bezahlen. Somit beträgt der Bruttobetrag der Provision 19,04 % des Nettoverkaufspreises. Dabei ist es unerheblich, ob der Verkauf sofort nach der Vermittlung zum dabei angebotenen Kaufpreis zustande kommt oder erst später zu einem anderen Kaufpreis. Für die Fälligkeit der Vermittlungsprovision ist es nur entscheidend, dass die verkauften Geräte innerhalb eines Jahres nach der Vermittlung an einen von Firma Röntgen-Raith GmbH mitgeteilten Interessenten gelangen. Auch eine Vergabe über Dritte an diesen Interessenten befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsprovision.

Unterschreitet die Höhe der Vermittlungsprovision aus dem Nettoverkaufspreis die Höhe der Vermittlungsprovision für eine Entsorgung der Geräte, so ist die Provision für Vermittlung von Entsorgung der Geräte an Firma Röntgen-Raith GmbH zu bezahlen.

  1. Vermittlung von Entsorgung

Medizinische Geräte müssen fachgerecht nach den geltenden Vorschriften entsorgt werden, wenn ein regulärer Verkauf wegen des Alters der Geräte nicht mehr möglich ist. Für Demontage, Abtransport und fachgerechte Verschrottung bzw. Entsorgung ist oftmals je nach Größe der Anlage vom Eigentümer ein Preis von mehreren Tausend Euro zu entrichten. Es gibt keine Regeln für die Höhe dieses Preises. Daher ist es für den Betreiber oder Eigentümer der Geräte wichtig, eine möglichst kostengünstige Entsorgung zu finden. Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelt auch Spezialfirmen für die fachgerechte Entsorgung medizinischer Geräte.

Der unter "2. Vermittlung von Verkäufen" stehende Text gilt sinngemäß in gleicher Weise für die Vermittlung von Entsorgung. Nur die Vermittlungsprovision wird anders berechnet. Sie orientiert sich in ihrer Höhe an dem Anschaffungspreis bzw. dem Neuwert aller zu entsorgenden Geräte.

  1. Höhe der Provision bei Vermittlung von Entsorgung

Gibt der Eigentümer der Geräte innerhalb eines Jahres nach Vermittlung durch Firma Röntgen-Raith GmbH einzelne Geräte oder die Gesamtheit der Geräte an einen von Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelten Interessenten, so ist vom Eigentümer an Firma Röntgen-Raith GmbH unverzüglich eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die Abgabe sofort nach der Vermittlung zum angebotenen Entsorgungspreis zustande kommt oder erst später zu einem anderen Preis. Für die Fälligkeit der Vermittlungsprovision ist es entscheidend, ob die zu entsorgenden Geräte innerhalb eines Jahres nach der Vermittlung an einen von Firma Röntgen-Raith GmbH mitgeteilten Interessenten gelangen. Auch eine Abgabe über Dritte an diesen Interessenten befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsprovision.

Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt netto 1 % des Anschaffungspreises (bei Kauf neuer Geräte) bzw. des Neuwertes der Geräte bis zu einer Höhe von 100.000,00 € Neuwert. Übersteigt der Neuwert aller abgegebenen Geräte diese Schwelle, so ist von dem übersteigenden Neuwert zusätzlich 1 Promille als Provision zu zahlen. Auf diese Netto-Vermittlungsprovision ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % aufzuschlagen.  (Beispiel: Neuwert der Geräte insgesamt 800.000,00 €, Provision 1 % von 100.000,00 € + 1 ‰ von 700.000,00 € = 1.700,00 € + 19 % MwSt. = 2.023,00 €)

Werden die Geräte an verschiedene von Firma Röntgen-Raith GmbH vermittelte Interessenten abgegeben, so ist die Provision für jedes Entsorgungsgeschäft einzeln nach dem oben angegebenen Verfahren zu berechnen.

Unterschreitet die Höhe der Vermittlungsprovision für die Entsorgung der Geräte die Höhe der Vermittlungsprovision aus dem noch erzielten Verkaufspreis, so ist an Firma Röntgen-Raith GmbH die Provision für Vermittlung von Verkauf der Geräte nach Punkt 3 der AGB zu bezahlen.

  1. Informationspflicht des Eigentümers der medizinischen Geräte

Hat ein Eigentümer von medizinischen Geräten mit Firma Röntgen-Raith GmbH einen Vertrag zur Vermittlung von Verkauf oder Entsorgung von Geräten abgeschlossen, so ist er bis zwei Jahre nach Vertragsabschluss gegenüber Firma Röntgen-Raith GmbH auskunftspflichtig, an wen die in dem Vermittlungsvertrag aufgeführten Geräte zu welchem Preis abgegeben worden sind. Die Verkaufsdokumente bzw. die Abgabebestätigungen sind unaufgefordert in Kopie an Firma Röntgen-Raith GmbH zu senden.

  1. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten zwischen den Parteien aus der Vermarktung von gebrauchter Medizintechnik durch Vermittlung von Firma Röntgen-Raith GmbH gilt der Sitz der Gesellschaft.

 

Erlangen, 18. 1. 2012